Unsere Aufgaben und Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz

  • Aufbau einer praxisbezogenen und für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Arbeitsschutzorganisation

  • Beratung des Unternehmers in allen Fragen der Arbeitssicherheit

  • Besichtigung des Betriebs / der Einrichtung in regelmäßigen Abständen mit anschließender Mängelmeldung

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen

  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung

  • Beratung aller Beschäftigten über entsprechendes Verhalten gemäß den Anforderungen
    der Unfallverhütung

  • Durchführung sicherheitstechnischer Unterweisungen von Mitarbeitern

  • Mithilfe bei der Organisation der Fortbildungen von Sicherheitsbeauftragten

  • Beratung zur Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche gemäß

    - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    - Mutterschutzgesetz (MuSchG)

    - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    - Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

    - Bildschirmarbeitsverordnung (Psychische Gefährdungsbeurteilung)

  • Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung

  • Durchführung sicherheitstechnischer Unterweisungen von Mitarbeitern

  • Teilnahme an den Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen

  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt

Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben bieten wir Ihnen im Rahmen unserer
Bestellung zur Fachkraft für Arbeitsicherheit folgende Leistungen:

  • Entwicklung praxisgerechter Lösungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte

  • Unterstützung des Betriebes bei Revisionen durch Überwachungsorgane.

  • Unterstützung, Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

    • Erstellen von Gefahrstoff-Verzeichnissen

    • Vorschlagswesen zur Reduzierung bzw. Substitution der verwendeten Gefahrstoffe

  • Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen 
    und Maschinen

  • Erstellung von Übersichten zu Wartungs- und Prüffristen von sicherheitsrelevanten Einrichtungen 
    und Anlagen und Unterstützung bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung 
    der Wartungen / Prüfungen

  • Erstellung und Pflege sämtlicher erforderlicher Arbeitsschutzdokumentation 
    zur rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens

  • Themenbezogene Beratungsgespräche/Kurzvorträge im Betrieb zu aktuellen Themen

Darüber hinaus können wir Sie als Brandschutzbeauftragter in Fragen des Brandschutzes durch unsere langjährige Erfahrung praxisnah unterstützen.

Wir werden Ihnen zielgerichtet praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation
im Arbeitsschutz und auch im Brandschutz
aufzeigen.

Sie können unsere Leistungen in Form einer dauerhaften Betreuung oder bedarfsorientiert in Einzelfragen in Anspruch nehmen.