Der Brandschutzbeauftragte

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Welche Vorteile bietet die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten?

  • ständige Aus- und Fortbildung auf hohem Niveau nach den Vorgaben des VdS Schadenverhütung 

  • Erfahrung in der Umsetzung geplanter Maßnahmen und Synergieeffekte durch vielfältige Projekte

  • eigenen Mitarbeiter werden nicht aus dem Geschäftsalltag „entrissen“ und damit wird die Produktivität nicht beeinflusst

  • Größere Effektivität durch die Vermeidung von Konfliktsituationen des eigenen Mitarbeiters
    zwischen seiner normalen Arbeit und der Erfüllung seiner Aufgaben als Brandschutzbauftragter

  • Keine Einarbeitungszeit eigener Mitarbeiter und Anschaffungskosten für spezielle Literatur,
    Software-Programme und Messgeräte
    für notwendige sicherheitstechnische Tätigkeiten.

  • Objektive Beurteilung der Gegebenheiten und neutrale Hinweise auf bestehende Defizite
    (Vermeidung der sog. „Betriebsblindheit“)

  • Erfahrung im Umgang mit Behörden und notwendigen Genehmigungs- und Umnutzungsverfahren

  • Ständiger Zugriff auf kompetente Ansprechpartner mit langjähriger Kompetenz und Fachwissen
    (Brandschutzingenieure)

  • Von uns vorgeschlagene Investitionen für den baulichen Brandschutz sind von langfristigem Nutzen

  • Einsparung der Kosten für Hilfsmittel, Fachliteratur und die jährliche Fortbildung

  • Regelmäßige Berichterstattung an den Unternehmer über die Tätigkeiten und der betrieblichen Situation

  • Unterstützung bei der Planung von genehmigungspflichtigen Maßnahmen wie z.B. Baumaßnahmen 
    und gegebenenfalls baubegleitende Unterstützung, wie Baubesprechungen etc.

Birgt die Bestellung eines betriebsinternen Brandschutzbeauftragten Nachteile?

  • Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und ständig fortgebildet werden

  • Mitarbeiter fühlen sich den Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung nicht gewachsen

  • Es müssen Fachliteratur und Ausbildungsunterlagen angeschafft werden

  • Fehlende Erfahrung in der grundsätzlichen Materie des Brandschutzes

  • Risiko der Neuinvestition von Ausbildungskosten in Mitarbeiter, wenn der Brandschutzbeauftragte
    aus dem Unternehmen ausscheidet oder seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann/will

  • Bei einem Ausfall des eigenen Brandschutzbeauftragten durch Krankheit und andere Umstände
    ist kein Ersatz vorhanden oder es müssen mehrere Personen gleichzeitig ausgebildet werden,
    was den Kostenaufwand erhöht

  • Die häufigsten Brandschutzmängel ergeben sich aus routinemäßigen Verhaltensweisen
    im laufenden Betrieb. Ein langjähriger Angestellter nimmt solch schleichende Veränderungen
    nicht immer wahr (sog. Betriebsblindheit)

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Kombination von externem Brandschutzbeauftragten
und inner- betrieblichen Funktionsträgern
(z.B. Haus- oder Betriebstechnik) eine gute
und kosteneffiziente Lösung für ein Unternehmen bietet.

Wir sehen es weiterhin als Ihren Vorteil an, dass wir unsere Fachkenntnisse des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes in ausgewogenem Maße in unsere Beratung einfließen lassen können,
um eine ganzheitliche Betrachtung zu gewährleisten.