Unsere Aufgaben und Leistungen als Brandschutzbeauftragte

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Welche Aufgaben erfüllt der Brandschutzbeauftragte in Ihrem Auftrag?

  • Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Ermitteln von möglichen Brand- und Explosionsgefahren

  • Mitarbeit und Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

  • Empfehlung und Beratung für den organisatorischen Brandschutz

  • Erstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

  • Erstellung von Rettungswegkonzepten

  • Unterstützung des Unternehmers bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben

  • Organisation und/oder Durchführung regelmäßiger Schulung von Mitarbeitern
    im richtigen Verhalten im Brandfall und im Umgang mit betriebsspezifischen
    Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere Handfeuerlöschgeräten

  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen

  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall / Außerbetriebsetzen
    von Brandschutzeinrichtungen

  • Kontrolle bei der Beseitigung von Brandschutz-Mängeln

  • Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften durch Fremdfirmen

  • Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

  • Erstellen und Überwachen eines Prüfbuchs für gesetzlich wiederkehrende Prüfungen
    von Brandschutzeinrichtungen.

  • Beratung zur Organisation der fristgerechten Durchführung der Wartung / Prüfung
    von Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen

  • Zusammenarbeit mit Fachplanern und Architekten bei baulichen Veränderungen

Darüber hinaus können wir Sie als überbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung
der recht unübersichtlichen Vorschriften durch unsere
langjährige Erfahrung praxisnah unterstützen.

Wir werden Ihnen zielgerichtet praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation
im Brandschutz
und auch im Arbeitsschutz aufzeigen.

Sie können unsere Leistungen in Form einer dauerhaften Betreuung oder bedarfsorientiert in Einzelfragen in Anspruch nehmen.