Brandschutzordnungen

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Freitag Nachmittag 17.00 Uhr - eine Reinigungskraft entdeckt bei ihrer Arbeit, dass beißender Rauch
aus einem Büro in den Flur dringt. Die Mitarbeiter haben bereits Wochenende. 

Wie sicher sind Sie sich, dass Ihre eigenen Mitarbeiter, aber auch Fremdfirmenarbeiter oder Zeitarbeiter wissen,
was sie in einer solchen Situation zu tun haben??

Wissen Sie, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf beim innerbetrieblichen Brandschutz besteht?
Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit für unsere
Checkliste...

 

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Oberverwaltungsgericht Münster
10 A 363/86 vom 11.12.1987

 

Ein hohes Schadensausmaß bei Bränden wird vielfach begleitet von:

  • Fehlverhalten und verzögerter Alarmierung der Rettungskräfte aufgrund von Unsicherheiten
    (Mitarbeiter sind häufig nicht ausreichend in Fragen des Brandschutzes geschult und daher
    im Brandfall überfordert) 

  • nicht zugänglichen oder nicht funktionstüchtigen Lösch- und Meldeeinrichtungen (fehlende Wartung)

  • defekten, verstellten oder verkeilten Türen und Tore, die eine Brandausbreitung verhindern sollen

 

Eine Brandschutzordnung ist in den meisten Betrieben versicherungsrechtlich gefordert,
für Sonderbauten sind sie in der Regel gesetzlich vorgeschrieben.

 

Zweck einer Brandschutzordnung ist es, alle für die Einrichtung relevanten Informationen
und Regelungen, die im Brandfalle wichtig sind, und - was letztendlich noch wichtiger ist -
zur Vermeidung von Bränden oder deren Ausbreitung, zusammenzustellen
.

 

Der Aufbau und die Inhalte einer Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 geregelt.  

  • Eine Brandschutzordnung muss allen Beschäftigten bekannt gegeben

  • Ihre Inhalte müssen allen Mitarbeitern in regelmäßigen Unterweisungen vermittelt werden.

  • Sie muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

So stellt eine Brandschutzordnung, zusammen mit den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen,
einen wichtigen Baustein im innerbetrieblichen Brandschutz dar.

 

 

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