Die Brandschutzordnung Teil B ist für Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend
in dem Objekt aufhalten (z.B. Mitarbeiter, Patienten, Schüler).
In diesem Teil werden konkrete Angaben und Beschreibungen zu den im Objekt vorhandenen
Brandschutz- einrichtungen, dem Verhalten im Brandfall, der Bedienung und Handhabung
von Lösch- und Meldeeinrichtungen und der Fluchtwegsituation für die Mitarbeiter aufbereitet.
Folgende Themen müssen behandelt werden:
a) Brandverhütung
b) Vermeidung der Brand- und Rauchausbreitung
c) Flucht- und Rettungswege
d) Melde- und Löscheinrichtungen
e) Verhalten im Brandfall
f) Die Art der Brandmeldung
g) Alarmsignale und Anweisungen
h) In Sicherheit bringen
i) Löschversuche unternehmen
j) Besondere Verhaltensregeln
|