Brandschutzordnungen - Aufbau und Inhalte 

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Eine Brandschutzordnung ist inhaltlich und strukturell genormt (DIN 14096)
und gliedert sich in drei Teile - entsprechend der jeweiligen Zielgruppen:

 

 

Die Brandschutzordnung Teil A wird als öffentlicher Aushang an gut sichtbaren
zentralen Stellen angebracht und regelt nur das Notwendigste.
Er gilt für Beschäftigte, Besucher und alle anderen Personen im Gebäude.

Die Brandschutzordnung Teil B ist für Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend
in dem Objekt aufhalten (z.B. Mitarbeiter, Patienten, Schüler).
In diesem Teil werden konkrete Angaben und Beschreibungen zu den im Objekt vorhandenen
Brandschutz- einrichtungen, dem Verhalten im Brandfall, der Bedienung und Handhabung
von Lösch- und Meldeeinrichtungen und der Fluchtwegsituation für die Mitarbeiter aufbereitet.

Folgende Themen müssen behandelt werden:

a) Brandverhütung

b) Vermeidung der Brand- und Rauchausbreitung

c) Flucht- und Rettungswege

d) Melde- und Löscheinrichtungen

e) Verhalten im Brandfall

f) Die Art der Brandmeldung

g) Alarmsignale und Anweisungen

h) In Sicherheit bringen

i) Löschversuche unternehmen

j) Besondere Verhaltensregeln

Die Brandschutzordnung Teil C ist für solche Personen bestimmt, die in dem Objekt
mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (z.B. Haustechnik, Zentrale, Pforte,
Sekretariat, Nachtdienst, etc.)
In diesem Teil werden die Verantwortungs- und Entscheidungsträger und deren Aufgaben
im Brandfall sowie die Kommunikationsstrukturen und Alarmierungswege benannt und beschrieben.


Folgende Bereiche müssen Aufgaben und Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • zur Brandverhütung

  • zur Alarmierung - intern und extern

  • für die Sicherheit von Personen, Tiere und Sachwerte

  • zur Brandbekämpfung

  • zur Vorbereitung von Feuerwehreinsätzen

  • zur Nachsorge