Der Brandschutzbeauftragte

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Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich und trägt das volle Haftungsrisiko.

Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, 
damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer
und dem Schutz der Sachgüter.

Dieses komplexe Aufgabenfeld ist betriebsintern kaum ohne Hilfe zu bearbeiten, vor allem nicht in kleineren
und mittelständischen Unternehmen. Der Gesetzgeber und die Versicherer schreiben zum Teil die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vor.

Wir beraten Sie gerne über die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten und dessen Aufgaben.
Wir stellen Ihnen bei Bedarf speziell ausgebildete Fachleute zur Seite.

Der Brandschutzbeauftragte ist dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und daher auch direkt unterstellt.
Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.

Der Brandschutzbeauftragte hat den Arbeitgeber im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten. Er muss durch seine persönliche Eignung und fachliche Kompetenz
in der Lage sein, vorhandene Gefahren frühzeitig zu erkennen, diese richtig zu beurteilen und geeignete Gegenmaßnahmen vorschlagen zu können.

Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein, allerdings stellt sich die Frage,
welcher Mitarbeiter ausreichende Fach- bzw. Sachkunde und Erfahrungen aufweisen kann,
um die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten mit dem notwendigen Maß an Verantwortung erfüllen
zu können.

 

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